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7. Auslesezucht
Wenn beide Elterntiere das Nationale- oder Internationale-Championat (CAC oder CACIB) nachweisen können,
erhalten die Welpen das Prädikat „Auslesezucht“ in der Ahnentafel.
Diese Zucht- und Körordnung wurde zum Schutz der Rassehunde geschaffen. Sie verfolgt den Zweck, Hunde zu züchten, die dem Internationalen Rassestandard entsprechen, ferner die Hoch- und Leistungszucht und den Hundesport zu erhalten und zu fördern.
Dies geschieht im Einklang mit dem Bundesdeutschen Tierschutzgesetz vom 18.12.2007.
Alle Mitglieder des IRV e.V. (IPDF) sind an diese Zucht- und Körordnung gebunden.
Sie haben sich durch Ihre Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag verpflichtet, die Satzung, die Zucht- und Kördnung sowie das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung genauestens einzuhalten.
Gruppenvorsitzende, Vorsitzende von IRV-Vereinen, Zuchtrichter, Körmeister sowie die Zuchtwarte des IRV e.V.(IPDF) sind angehalten, die Einhaltung dieser Anweisungen zu überwachen.
Verstöße werden mit Verwarnung, vorübergehender Zuchtsperre oder Ausschluss aus dem IRV e.V. (IPDF) geahndet.
Mit Erscheinen dieser Zucht- und Körordnung verlieren alle bisherigen Zucht- und Körordnungen ihre Gültigkeit.
Bereits in der Zucht stehende Hunde laufen gemäß der ehemaligen Bestimmung aus.
Die teilweise praktizierte „Zuchtmiete“ ist nicht im Sinne des Verbandes.
Löhne den 01. Januar 2009
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